Der Bundesvorsitzende der Liberalen Senioren Detlef Parr begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe. „Das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen hat bis zum Lebensende für Liberale eine herausragende Bedeutung. Die Würde des Menschen ist eben unantastbar. Ein Gesetzesparagraph, der die freiwillige Hilfe Dritter bei dem Wunsch, sein Leben z.B. wegen unerträglicher Schmerzen oder nicht gewünschter lebensverlängernder Maßnahmen zu beenden, unmöglich macht, verstößt gegen das Grundgesetz. Damit öffnet das Bundesverfassungsgericht wieder die Debatte um die Regulierung passiver Sterbehilfe. Jetzt wird es darauf ankommen sicherzustellen, dass dem Recht des Einzelnen, sein Leben selbstbestimmt zu beenden, genügend Raum für seine Entscheidung bleibt. Dabei steht für Liberale auch die Rechtssicherheit besonders für die Ärzteschaft im Vordergrund. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist ein hohes Gut und muss wechselseitig jede Entscheidungsmöglichkeit ohne Strafsanktionen offenhalten. Dabei steht außer Frage, dass Geschäftsmodelle zur Sterbehilfe als Dienstleistung ausgeschlossen sein müssen. Wir Liberale Senioren werden uns an dieser Debatte intensiv beteiligen“.
Detlef Parr
Bundesvorsitzender
Der Liberalen Senioren
Bild von SUCCO auf Pixabay
Weiterlesen